TAIM News

CE-Kennzeichnungspflicht für Metalldecken-Systeme

Seit dem 1.7.2007 müssen in Europa auch Unterdeckensysteme mit dem CE-Kennzeichen ausgeliefert werden.

Mit dem CE-Kennzeichen garantieren die Hersteller normkonforme Bauprodukte entsprechend den bauaufsichtlich eingeführten europäischen Normen.

Die Kennzeichnung kann auf dem Produkt, der Verpackung, dem Lieferschein oder den Begleitpapieren erfolgen.

Das ausführliche Merkblatt des TAIM e. V. zu diesem Thema finden sie auf der Downloadseite.


Beispiel einer Etikettierung:

Komplette Anschrift des Herstellers,
inkl. E-Mail/Internet/Telefon/Telefax
06
EN 13964 : 2004
Artikelbezeichnung z. B. Metallplatte
Unterdecken – Decklage zur Nutzung innerhalb von Gebäuden

 
Brandverhalten:

Biegezugfestigkeit:
Dauerhaftigkeit:
Klasse A2-s1, d0

Klasse 3/A 15N/m2
Klasse A nach Tabelle 8

Verwendung nach Herstellvorschriften und den systembezogenen Montagerichtlinien.

01.07.2007